Betreuungsbedarfsabfrage
Kinder, für die ein Betreuungsvertrag vorliegt, können an den Präsenztagen eine Betreuung in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt ab Dienstag (12. Mai 2020).
WICHTIG:
Die Hygienevorschriften, die auch im Unterricht gelten, müssen auch in der Betreuung beachtet werden. D.h. eine reguläre gewohnte Betreuung kann unter diesen Umständen nicht stattfinden. Je größer die Gruppen sind, desto größer wird die Gefahr der Ansteckung.
Bitte melden Sie Ihr Kind daher nur an, wenn keine andere Betreuung möglich ist!
Es ist wichtig, dass Sie bei Bedarf das folgende Formular ausdrucken und ausgefüllt möglichst zeitnah einreichen, spätestens aber bis zum 18. Mai. Erst wenn das ausgefüllte Formular vorliegt, kann die Betreuung am Präsenztag in Anspruch genommen werden.